Steuerrecht & Wohnsitz

Rente & Pension im Ausland beziehen (und vielleicht Steuern sparen)

Immer mehr Rentner und Pensionäre zieht es nach dem Arbeitsleben ins (zum Teil steuergünstige Ausland), wo auch die Lebenshaltungskosten oft günstiger sind. Doch wie holen Sie steuerlich das Maximum aus Ihren Ruhestandsbezügen heraus?

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Seit Jahren haben die sonnigsten Winkel Europas oder die exotischsten Orte fernab eine besondere Anziehungskraft auf Sie? Möglicherweise haben Sie sich bereits in einen von ihnen verliebt und vom Auswandern geträumt: Die Gegend, die Temperaturen, das Essen und die Menschen vor Ort sind Ihnen ans Herz gewachsen? 

Nun träumen Sie davon, sich nach langjähriger Arbeit und endlicher Eintritt Ihrer Rente dort dauerhaft zur Ruhe zu setzen – das ist nur zu verständlich!

Vielleicht leben Ihre Kinder auch im Ausland und Sie möchten dauerhaft und nicht nur im Urlaub bei ihnen sein, oder es geht Ihnen doch um etwas anderes und Ihre Überlegungen drehen sich mehr ums Thema "Steuersparen"? 

Egal was Ihre Beweggründe sind, es sollte Ihnen überlassen sein, wo Sie Ihren wohlverdienten Lebensabend post harter Arbeit verbringen möchten und wie Sie sich unkompliziert in Ihrer Wahlheimat ohne große Renten-Kürzungen zur Ruhe setzen können. Aber müssen Pensionäre Steuern zahlen im Ausland? Und ein Rentner bzw. eine Rentnerin auch?

Eines vorweg: Falls Sie planen, Ihren Ruhestand im Alterswohnsitz in der Ferne zu verbringen, sollten Sie unbedingt die steuerlichen Konsequenzen im Voraus prüfen. Am besten holen Sie sich dafür eine professionelle Beratung, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Dieser Ratgeber informiert Sie über alles Wissenswerte zur Rente im Ausland und hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung – hilfreich für Deutsche, Schweizer und Österreicher. Außerdem stellen wir Ihnen eine Auswahl attraktiver Länder für den Ruhestand vor.

Ruhestand im Ausland – ab in die Sonne!

Unterschied Pension Rente - Zuerst einmal wollen wir die Begriffe Pension und Rente erklären: Man spricht in Deutschland von Pension oder Ruhegehalt bei Beamten, Richtern, Soldaten und manchmal auch bei ehemaligen Managern. Bei allen anderen regelmäßigen Alterseinkünften spricht man von Rente.

Immer mehr Senioren, Rentner und Pensionäre aus Österreich, Deutschland und der Schweiz zieht es in die Ferne. Denn offt lassen sich im Ausland einfach mehr Sonnentage genießen und Lebenshaltungskosten sparen.

Allein im Hinblick auf Deutschland wurden laut der Deutschen Rentenversicherung 2017 rund 240.000 Renten an deutsche Staatsangehörige ins Ausland gezahlt.

Und was ist die Durchschnittsrente oder Durchschnittspension in Deutschland? Im Januar 2022 lag das durchschnittliches Ruhegehalt zwischen gut 2.000 Euro bis knapp 4.000 Euro. 2 Jahre in Österreich gearbeitet Rente - wie hoch? Hier finden Sie die Berechnungsgrundlage für die Rente in Österreich.

Rente im Ausland beziehen Abzüge - Derzeit wird die deutsche Rentenversicherung in mehr als 150 Ländern und Regionen weltweit ausbezahlt. Eine Sache gilt es bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland aber unbedingt vorher zu prüfen: die Versteuerung der Altersrente. Insbesondere, wenn Kapitalerträge einen großen Teil Ihrer Einkünfte als Ruheständler ausmachen. Denn ohne sorgfältig ausgearbeiteten Plan kann die Auswanderung im Rentenalter für Sie schnell in der finanziellen Katastrophe enden.

Als Faustregel gilt dabei: Grundsätzlich ist das staatliche Alterseinkommen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zumindest im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – auch für Rentner und Pensionäre, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten – weiterhin im Herkunftsland zu versteuern.

Nur in wenigen Ländern gibt es besondere Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dank denen man mit privater Rentenversicherung möglicherweise von einem vorteilhaften Steuersatz im Ausland und damit geringeren Rentenkürzungen profitieren kann.

Besteuerung Beamtenpension im Ausland: Wer als pensionierter Beamter auswandern und als pensionierter Beamter im Ausland leben will und eine Beamtenpension im Ausland (z.B. Pensionen in Dubai) beziehen bzw. eine Betriebsrente im Ausland beziehen will, muss beachten, dass Deutschland, Österreich und Schweiz in manchen Ländern dank DBA vielleicht keine Steuern auf Renten im Ausland erhebt, aber auf Beamtenpensionen schon.

Wir widmen uns in diesem Artikel zunächst in erster Linie den steuerlichen Auswirkungen auf herkömmliche Renten für Ruheständler und Rentnern mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland (also Auswanderern). Weiter unten sehen wir uns außerdem potenzielle Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung auch in Hinblick auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen etc. an.

3 Methoden der Rentenbesteuerung

Generell gilt, dass jede Rentenzahlung aus Deutschland im Inland voll versteuert wird – auch bei Auszahlung der Rente im Ausland.

Je nach Rente und Pension gibt es dabei drei verschiedene Besteuerungsarten:

1. Kohortenbesteuerung

Diese Art der Besteuerung gilt bei der gesetzlichen, deutschen Rentenversicherung, auf landwirtschaftliche Bezüge, berufsständische Versorgung sowie auf Basisrenten wie Rürup & Co.

Bei der Kohortenversteuerung besteuert der Staat bis 2040 nur einen Teil der Rente. Der Anteil erhöht sich seit 2005 pro Jahr um 1-2 %. Bei bestehendem Rentenanspruch bereits vor 2005 werden nur 50 % der Zahlungen für die Berechnung der Steuern herangezogen (2023 sind es bereits 83 %).

2. Nachgelagerte Besteuerung

Unter diese Besteuerungsmethode fallen Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente), Pensionsfonds und Pensionskassen sowie Direktversicherungen.

Dabei handelt es sich also um Rentenkapital, welches bezuschusst wurde, wo es zu einer steuerlichen Absetzbarkeit oder Steuerfreiheit beim Aufbau des Rentenkapitals kam. Auch bei Auszahlung ins Ausland sind diese für den Empfänger voll steuerpflichtig.

3. Ertragsanteilbesteuerung

Die Ertragsanteilbesteuerung stellt die dritte Art dar, die auch als vorgelagert bezeichnet wird. Sie greift bei verrentetem Sparkapital (insbesondere bei Veräußerungsleibrenten bzw. Leibrenten gegen Einmalbetrag), privater Rentenversicherung (ausgenommen Basis- bzw. Riester-Rente) und unter Umständen infolge der Öffnungsklausel bei den gesetzlichen Rentenbezügen.

Für die Berechnung wird hier das Alter zu Beginn der Auszahlungen herangezogen (max. Ertragsanteil 39 % bei 38 Jahren).

Beschränkt, unbeschränkt und Steuerabkommen mit anderen Ländern

Folgende Ausführungen sind weitestgehend auf Rentenansprüche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz anwendbar und lassen sich laut EU-Recht entsprechend in den meisten Fällen so auf Mitgliedsländer übertragen.

Renteneinkünfte unterliegen generell ohne Freibeträge dem progressiven Steuersatz der Einkommensteuer in Deutschland.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt gilt weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn Sie sich weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten, handelt es sich nur um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, und Ihre Rente wird Ihnen wie bisher ausgezahlt. Aus steuerlicher Sicht bleibt für Sie in diesem Falle alles beim Alten.

Beschränkte Steuerpflicht

Halten Sie sich länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf, gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt und somit sind Sie als Rentner beschränkt steuerpflichtig (und es entfallen sowohl der Grundfreibetrag für die deutsche Rente als auch andere Vergünstigungen bzw. Freibeträge für Kinder und staatliche Leistungen wie Ehegattensplitting etc.).

Unbeschränkte Steuerpflicht trotz dauerhaftem Aufenthalt im Ausland?

Es gibt aber einen Ausweg: Die Rentenantragstellung. Obwohl man im Ausland lebt, kann man auch als Auslandsrentner auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden.

Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie in ein Land mit höherer Steuerbelastung ziehen und/oder nur eine geringe staatliche Rente bzw. wenige andere Einkünfte (z.B. aus Mieteinnahmen) beziehen.

Auch bei hauptsächlich beschränkt steuerpflichtige Einkünften wie Immobilien-Investments, Renten oder Pensionen macht ein solcher Antrag Sinn – da diese ohnehin in Deutschland besteuert werden.

Als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Ihr Welteinkommen mit Wohnsitz im Ausland können Sie den Steuerfreibetrag absetzen und weiterhin alle sozialen Leistungen ausschöpfen bzw. Ausgaben steuerlich geltend machen.

Voraussetzung für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland sind 90 % Einkommen aus deutscher Quelle.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Staaten außerhalb der EU sind in Ländergruppen eingeteilt. Der Grundfreibetrag wird je nach Ländergruppe bzw. Gehaltsniveau angepasst – z.B. auf den Philippinen Kürzung um 75 %.

Außerdem bleibt mit diesem Schritt natürlich Ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Rente steuerfrei im Ausland beziehen dank Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerung der Rente fällt weg: Ob Personen, die dauerhaft im Ausland leben, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Quellenland und dem jeweiligen Zielland besteht.

Während für Deutsche, die in Spanien eine gesetzliche Rente erhalten, der deutsche Fikus laut DBA das alleinige Besteuerungsrecht innehat, kann die beschränkte Steuerpflicht infolge anderer Regelungen in wenigen anderen Staaten hingegen komplett ausgehebelt werden. In einem solchen Fall ist die Rente im Ausland (zumindest die private Altersvorsorge) zu versteuern. Je nach Land kann das wiederum einen Vorteil oder einen Nachteil bedeuten.

Besteuerung von Pensionen Tabelle - hier ein Überblick über jene Länder, in denen laut Doppelbesteuerungs-Abkommen der lokale Steuersatz gilt:

Armenien (bis zu 36 %), Aserbaidschan (bis zu 25 %), Bolivien, (13 %), Bosnien-Herzegowina (10 %), Ecuador (5 bis 35 %), Estland (20 %), Griechenland (7 % Pauschalsteuer), Indien (10 bis 25 %), Iran (10 bis 35 %), Island (bis zu 31 %), Lettland (23 %), Litauen (15 %), Mauritius (15 %, aber Non-Dom-Besteuerung möglich), Mongolei (10 %), Russland (13 %), Serbien (10 %), Slowakei (bis zu 25 %), Tschechien (bis zu 22 %), Tunesien (0 bis 35 %), Turkmenistan (10 %), Venezuela (6 bis 34 %), USA (10 bis 40 %)

In folgenden Ländern gelten ebenfalls die vor Ort festgelegten Sätze und es gibt keine Steuer auf Rentenansprüche:

Japan (0 % auf Auslandseinkünft in den ersten 5 Jahren, dann 5 bis 45 %), Kuwait, Moldawien (nur Rente, sonst 7 bis 18 %), Vietnam (nur Rente, sonst 0 bis 35 %)

Es gibt also durchaus einige interessante Destinationen, in denen man seine Rente im Ausland steuergünstiger vereinnahmen kann.

Beispielsweise Mauritius ist dabei mit Non-Domiciled-Steuerregelung und steuerfreien Kapitalerträgen für Ruheständler besonders attraktiv. Doch auch in Griechenland profitiert man von 7 % Pauschalsteuer, die für Auslandsrentner selbst auf staatliche Bezüge gilt.

Je nach Fall und unabhängig davon, für welchen Staat Sie sich entscheiden, sollten die aktuellen Steuervorschriften aber bei einem Umzug ins Ausland stets vorab geprüft werden, um etwaige Negativwirkungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden.

Weiter unten stellen wir Ihnen einige weitere Länder im Detail vor, die für den Bezug der Rente im Ausland – je nach persönlicher Situation – überaus interessant sein können.

In welchem Land gilt was?

Über 100 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands und ihre für Rente und Pension relevanten Artikel in der Übersicht

Anrechnung der Rentenbesteuerung

Wie hoch ist die Kürzung der Rente im Ausland? Zumindest in einer Hinsicht kann man beim Thema Rente im Ausland beruhigt sein: Man bezahlt keine doppelten Steuern. Die Besteuerung wird in der Regel im Wohnsitzland angerechnet. Ist die bezahlte Steuer im Ausland niedriger, bezahlt man die Differenz zum deutschen Steuersatz.

In den jeweiligen DBA ist klar angeführt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen hat bzw. welches Land welchen Anteil erhält.

Außerdem wichtig für Rentner im Ausland: Sofern kein Amtsveranlagungsverfahren in Deutschland beantragt wird (bei dem das Finanzamt die Steuerberechnung mithilfe Rentenversicherungsträger-Mitteilungen selbst ermittelt), besteht auch beim Umzug weiterhin die Pflicht, eine Steuererklärung in der Heimat einzureichen.

Rente im Ausland auf einen Blick

Folgende Optionen ergeben sich beim Leben und dauerhaften Aufenthalt im Ausland für Interessierte:

  1. Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland – sinnvoll bei kleiner Rente ohne weitere Anlagen; bei Rente und deutschen Mieteinnahmen

  2. Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland – zu empfehlen bei kleiner Rente und Kapitaleinkünften

  3. Aushebelung dank DBA – bietet sich bei großer Rente (und Einnahmen durch Immobilien) an

Die Non-Dom-Staaten – Steuerfreiheit als Rentner?

Es besteht kein Zweifel: Der Non-Dom-Status (ansässig, aber nicht steuerlich ansässig) in Ländern wie Irland, Malta, Großbritannien oder Zypern bietet dort lebenden EU-Bürgern mit einem Einkommen, welches nicht vor Ort im jeweiligen Non-Dom-Staat erwirtschaftet wird, erhebliche Steuervorteile.

Leider können Sie als Rentner den Non-Dom-Status nicht für sich nutzen, denn Rentenansprüche und Pensionen müssen hier weiterhin in Deutschland, Österreich bzw. der Schweiz versteuert werden.

Auch wenn es um die Zahlung von Betriebsrenten, Abfindungen und um laufende Bezüge aller Art geht, muss das auszahlende Unternehmen eine Besteuerung nachweisen (bezahlt man diese nicht am Wohnsitz, so fällt diese automatisch an der Quelle an).

Eine Rente kann also niemals steuerfrei in einem Non-Dom-Staat ausbezahlt werden. Ein Umgehen dieser Regelung ist unmöglich!

Steuerspar-Modelle vieler Staaten locken Rentner und Pensionäre an

Viele verschiedene Staaten werben mit niedrigen Steuersätzen um den Zuzug von Rentnern aus dem Ausland. Das soll sich auch für die dortige Volkswirtschaft lohnen.

Im Folgenden haben wir für Sie einige "Steueroasen" (auch in der Europäischen Union) und deren spezielle Modelle für Rentner in einigen Stichpunkten zusammengefasst. Vorab sei an dieser Stelle aber natürlich eneut angemerkt, dass etwaige steuerliche Vorteile in all diesen Ländern immer von Ihrer persönlichen Situation abhängig sind.

Italien

  • Die italienische Regierung hat mit der "Legge di Bilancio 2019" eine pauschale Steuer für europäische Rentner eingeführt. Dank ihm profitieren ausländische Pensionäre mit Wohnsitz in Italien von einer Pauschalbesteuerung von 7 %.

  • Dieses Gesetz soll Rentner dazu ermutigen, ihren Lebensmittelpunkt nach Italien zu verlegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Rente von nicht-italienischen Einrichtungen bezogen wird.

  • Doch Vorsicht: Um diese 7 % in Anspruch zu nehmen, können Sie sich leider nicht überall in Italien niederlassen. Das Angebot gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit weniger als 20.000 Einwohnern verlegen.

  • Und damit nicht genug: Die Orte müssen außerdem zwangsläufig in den folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.

  • In Le Marche, Lazio und Umbria gilt die Sonderregelungen für Orte mit weniger als 3.000 Einwohnern.

  • Leider ist der Steuervorteil zeitlich auf 9 Jahre begrenzt, danach können bis zu 45 % Steuern anfallen.

  • Staatliche Rentenzahlungen der deutsche Rentenversicherung müssen auch beim Umzug nach Italien weiterhin in Deutschland versteuert werden. Auf private Rentenversicherung oder betriebliche Altersrente sowie Kapitalerträge kommt hingegen der reduzierte, italienische Steuersatz zum Einsatz.

  • Italien rechnet sich in der Regel für Ruheständler mit hohen Kapitaleinkünften und geringem Rentenanspruch.

Malta:

  • Das maltesische Ruhestandsprogramm (Malta Retirement Programme MRP) bietet ausländischen Rentnern bzw. Pensionären einen besonderen Steuerstatus. Das Programm sieht einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf alle ausländischen (privaten) Renteneinkommen vor, die in Malta empfangen werden. Die Rente muss auf ein maltesisches Konto überwiesen werden, wobei eine Mindeststeuer von 7.500 € zuzüglich 500 € für jeden Familienangehörigen und jede Betreuungskraft anfällt.

  • Die gesamte Rente ist auf Malta steuerpflichtig und muss mindestens 75 % der kompletten zu versteuernden Einkünfte ausmachen. Maximal 25 % der Einkünfte dürfen aus nicht-geschäftsführenden Positionen stammen.

  • Sämtliche vor Ort in Malta anfallenden Einkünfte werden pauschal mit 35 % besteuert.

  • Grundsätzlich dürfen Sie sich als Rentner in keinem anderen Land außerhalb Maltas länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, um vom MRP zu profitieren. Außerdem müssen Sie mindestens 90 Tage jährlich innerhalb der fünfjährigen Laufzeit des Programms auf Malta sein.

  • Voraussetzung, um sich für dieses Programm zu qualifizieren, sind der Kauf einer Immobilie auf Malta oder Gozo oder eine Miete für mindestens 12 Monate (hier ist ein Mindestkaufpreis von 275.000 € auf Malta bzw. 220.000 € auf Gozo oder eine jährliche Miete von mind. 9.600 € auf Malta bzw. 8.750 € auf Gozo zu beachten).

Portugal:

  • Wer bisher nicht in dem Land gewohnt hat, kann sich in Portugal für den NHR- bzw. RNH-Status bewerben. Dieser steht für non habitual residents bzw. auf Portugiesisch residente não habitual und richtet sich an neu zugezogene Ausländer.

  • Sie weisen dort z.B. mit einem gültigem Mietvertrag nach, dass Sie mehr als 183 Tage im Jahr eine Wohnung in Portugal zu bewohnen und somit einen dauerhaften Wohnsitz im Land erwerben.

  • Als Rentner bezahlten Sie dank dieses Status einen Sondersteuersatz von 10 % auf sämtliche Altersbezüge. Auch auf Einmalzahlungen – die für gewöhnlich immer in Deutschland besteuert werden – fallen aufgrund der Regelungen im DBA zwischen Portugal und Deutschland nur 10 % an.

  • Der Status und damit die Pauschalsteuer können Sie bis zu 10 Jahre in Anspruch nehmen.

Griechenland:

  • Das neue griechische Flatrate-Steuergesetz wurde im Juni 2020 genehmigt.

  • Dank ihm verlegen Pensionäre und Rentnerinnen Ihren Hauptwohnsitz bzw. dauerhaften Aufenthalt nach Griechenland und bezahlen auf Altersbezüge lediglich 7 % Pauschalsteuer – unabhängig von der Höhe der Rente.

  • Besonderer Clou: Die pauschalen 7 % gelten nicht nur für Altersbezüge, sondern auch auf ausländische Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere.

  • Im Vergleich zu Portugal und Italien können Sie als Pensionär von diesem Sondersteuersatz bis zu 15 Jahre lang profitieren.

  • Als Voraussetzung gilt auch in Griechenland, dass Sie als Rentner die 183 Tage-Regel erfüllen. Außerdem müssen Sie innerhalb der vergangenen 6 Jahre mindestens 5 in einem anderen Land steuerpflichtig gewesen sein, maximal 1 Jahr in Griechenland selbst.

  • Es muss ein DBA zwischen Ihrem Herkunftsland und Griechenland bestehen.

Zypern

  • Träumen Sie von über 300 Sonnentagen pro Jahr und scheuen die Hitze nicht, so ist die Insel im östlichen Mittelmeer dank Pauschalbesteuerung für Renten die perfekte Wahl für Sie.

  • Dank niedriger Lebenserhaltungs- und Wohnkosten sparen Sie hier nicht nur Steuern, sondern auch bis zu 60 % bei Ausgaben des täglichen Lebens im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.

  • Auf Altersbezüge aus dem Ausland, die 3.420 € pro Jahr übersteigen, werden in Zypern pauschal 5 % fällig.

  • Besonders interessant: Auf der Insel gibt es keine Erbschaftsteuer. Das macht sie zur attraktiven Wahl für Rentner, die sich steuergünstig in Europa zur Ruhe setzen möchten.

Schweiz

  • Verfügen Sie über ausreichend finanzielle Mittel, so stellt die Schweiz eine deutschsprachige Option ohne allzu große Umstellungen an.

  • In einigen Kantonen der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung. Aufgrund großer regionaler Unterschiede gilt es hier aber unbedingt, sich vorab genau über die Regelungen zu informieren. 

USA

  • Eines der beliebtesten Rentnerparadiese der Deutschen und Österreicher: Wer den Sprung über den großen Teich nicht fürchtet, für den bieten sich natürlich auch die USA als Ziel an, um den Lebensabend fernab von zu Hause zu verbringen.

  • Die Höhe der Steuern richtet sich hier danach, wann, wie und wo die Rentenbezüge entnommen werden. Für eine genaue Prognose empfiehlt es sich, die Details auf jeden Fall vorab mit einem Steuerexperten zu besprechen, um etwaige Negativwirkungen zu vermeiden. 

    Erfahren Sie hier mehr zu: Wie kann ich durch ein Unternehmen in den USA ein Visum erhalten?

  • Nähere Informationen zum Thema Ruhestand in den USA haben wir auf hier für Sie zusammengefasst.
    Eine amerikanische Rente in Deutschland beziehen ist übrigens ein ganz anderes Thema.

Das A und O: Die richtige Beratung

Egal wo Sie Ihren Alterswohnsitz im Ausland wählen, eines haben alle Destinationen gemeinsam: Die richtige Beratung ist unerlässlich. Informieren Sie sich unbedingt vorab über mögliche steuerliche Folgen und andere Besonderheiten eines Umzugs in Ausland in der Rente und lassen Sie sich dabei von einem erfahrenen Partner beraten.

Besonders wichtig ist kompetente Hilfe vor allem dann, wenn Sie nicht nur eine herkömmliche Rente vom Staat ausbezahlt bekommen, sondern unterschiedliche Vermögenswerte haben. Ein Umzug wirkt sich nämlich selbstverständlich nicht nur auf die Pensionszahlungen selbst, sondern auch auf private Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Immobilien, Investments, Kryptowährungen und andere Kapitalanlagen aus.

Je größer der Anteil dieser Vermögenswerte, desto wichtiger ist es, ein Land mit vorteilhafter Besteuerung auf ebendiese zu wählen – selbst wenn die Steuern auf Rente bzw. Pension in anderen Staaten auf den ersten Blick niedriger erscheinen. 

Insbesondere bei komplexen Einkommenssituationen gilt es, jede Einkommensart bzw. jedes Element zu berücksichtigen. Dank langjähriger Erfahrung beraten wir Sie gern rund um Ihren Wegzug ins Ausland in Pension und Rente und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Variante für Ihr Vorhaben zu finden und gleichzeitig etwaige Negativwirkungen zu vermeiden.

Neben der Frage der steuerlichen Gesichtspunkte spielen auch andere Themen beim Wegzug im Ruhestand eine große Rolle. Hier nur ein kleiner Auszug:

  • Außerhalb der Europäischen Union gilt es immer die Visapflicht zu beachten. Viele Länder haben zwar sogenannte "Retirement Programme", oft sind diese aber mit erheblichen Vorabkosten verbunden und auf wenige Jahre begrenzt. Zudem steht häufig nach einer gewissen Zeit eine Ausreise an.

  • Auch auf die medizinische Versorgung in der neuen Wahlheimat und diverse bürokratische Hürden sollte man nicht vergessen. Es können zum Teil erhebliche Krankenversicherungskosten bzw. Kosten für eine Umschreibung der Police anfallen. Der neue Wohnsitzstaat bietet eventuell weniger medizinische Leistungen und führt unter Umständen sogar zum Wegfall vom Pflegegeldleistungen. Auswandern nach Österreich als Rentner Krankenversicherung : Deutsche Rentner, die ihren Ruhestand in Österreich verbringen wollen, sind weiterhin Mitglied der deutschen Krankenversicherung für Rentner oder bei der deutschen Krankenkasse - das ist natürlich auch ein Vorteil den Österreich zu bieten hat.

  • Für Auslandsrenten wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt. Diese wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung als Rentenversicherungsträger zustellen. Sie dient als behördliche Bestätigung, dass Sie aktuell gemeldet und noch am Leben sind.

  • Außerdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich die Bezüge auf ein Heimatkonto oder auf ein Konto im Ausland auszahlen lassen. Transferieren Sie sich Ihr Geld auf ein ausländisches Konto, fallen dafür unter Umständen hohe Überweisungsgebühren an. Außerhalb des Euro-Währungsraumes sollten auch Umrechnungsgebühren und Wechselkursverluste beachtet werden.

Lohnt sich der ganze Aufwand? Unser Fazit zur Rente im Ausland

Sie sollten nie vergessen: Das Finanzamt weiß alles und komplexe Regelungen und Bestimmungen erschweren individuelle Entscheidungen deutlich. 

In den meisten Szenarien ergibt es kaum Sinn, nur aus steuerlichen Gründen ins Ausland umzuziehen, da die staatliche, deutsche Rentenversicherung trotz Umzug ins Ausland meist in der Heimat versteuert werden muss.

Und obwohl die Wahl des Altersruhesitzes letztlich nicht nur steuerliche Gründe haben sollte, konnte eine kluge Steuerstrategie schon so manchem Rentner den Ruhestand merklich angenehmer gestalten.

Sie arbeiten noch, beenden demnächst Ihr Berufsleben oder sind bereits Empfänger von deutschen Rentenzahlungen und machen sich Gedanken rund um die Rente im Ausland?

Wir beantworten all Ihre Fragen und beraten Sie gerne zum Ruhestand im Ausland. Dank langjähriger Erfahrungen mit internationalen Strategien zur Steuerplanung informieren wir Sie vorab ausführlich zu den steuerlichen Vorteilen und Nachteilen bei Zahlungen der staatlichen, deutschen Rentenversicherung, privater Rentenversicherung oder sonstigem Einkommen oder Kapitaleinkünften – egal ob Wohnsitz und Ruhestand innerhalb der Europäischen Union oder in exotischeren Destinationen.

Abschließend eines: Letztlich kommt es – vor allem beim komplexen Thema Rentenbesteuerung immer auf alle Gesichtspunkte und die individuellen Umstände an. Sie allein entscheiden darüber, ob und wo ein Ruhestand im Ausland auch aus steuerlicher Sicht eine gute Idee ist.